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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBE
DINGUNGEN (AGB)

GOUD VIBE (Einzelunternehmen)

Stand: November 2025
Gültig ausschließlich für Unternehmer:innen im Sinne des UGB (kein B2C)

 

1. geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen GOUD VIBE – Julia Janny (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber:innen“).

1.2
Die Auftragnehmerin arbeitet ausschließlich mit Unternehmer:innen gemäß § 1 UGB. Die AGB richten sich daher nicht an Verbraucher:innen im Sinne des KSchG.

1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Auftraggeber:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4
Änderungen dieser AGB werden den Auftraggeber:innen schriftlich oder per E-Mail übermittelt und gelten als genehmigt, sofern kein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen eingeht.

2. Leistungsbeschreibung

2.1
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in den Bereichen:

  • Branding-Strategie

  • Markenaufbau

  • Beratung & Consulting

  • Markenentwicklung & Rebranding

  • Designkonzeption

  • Logodesign

  • Corporate Design & Brand Guidelines

  • Social Media Design (Instagram, Templates, Feeds, Reels-Grafik)

  • Webdesign (Wix)

  • Printdesign (z. B. Flyer, Packaging, Visitenkarten)

  • Präsentationen, Workbooks, PDFs und digitale Markenunterlagen
     

2.2
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder der Projektvereinbarung.

2.3
Nicht umfasst sind Leistungen wie Textierung, Fotografie, Lektorat, Programmierung oder Druck, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart sind. Die Auftragnehmerin darf hierfür externe Dienstleister:innen auf Rechnung der Auftraggeber:innen beiziehen.

2.4 Beratungsleistungen
Die Auftragnehmerin erbringt individuelle Beratungsleistungen im Bereich Branding, Markenstrategie, Designentwicklung und Markenaufbau. Diese können je nach Vereinbarung online, telefonisch oder persönlich vor Ort stattfinden.

2.5 Kein konkreter Erfolg geschuldet
Bei den genannten Beratungs- und Agenturleistungen handelt es sich um Dienstleistungen.
Ein konkreter Erfolg – insbesondere wirtschaftlicher, persönlicher oder fachlicher Art – wird nicht geschuldet.
Die Auftraggeber:innen sind verantwortlich für die eigenständige Umsetzung der Inhalte und Empfehlungen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1
Durch Anfragen via E-Mail, Website, Kontaktaufnahme oder Erstgespräch wird kein Vertragsverhältnis begründet.

3.2
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Annahme eines Angebots durch die Auftraggeber:innen zustande.

3.3
Kostenvoranschläge sind freibleibend. Geringfügige Änderungen im Leistungsumfang berechtigen zu Preisanpassungen.

3.4 Sprache des Vertrages
Der Vertragsschluss und die gesamte Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache.

Know-how-Schutz, Geheimhaltung & Verhaltensregeln

4.1 Know-how-Schutz der Auftragnehmerin

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit vermittelten Informationen, Konzepte, Methoden, Strategien, Designs, Workflows, Tools und Unterlagen gelten als Geschäftsgeheimnisse.
Die Auftraggeber:innen verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung dieser Inhalte gegenüber Dritten.

4.2 Vertraulichkeit der Auftraggeber:innen

Alle vertraulichen Informationen der Auftraggeber:innen werden von der Auftragnehmerin gemäß DSGVO streng vertraulich behandelt.

4.3 Weitergabe & Nutzung

Die Auftraggeber:innen dürfen vertrauliche Inhalte ausschließlich im Projektkontext verwenden.
Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Projekte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

4.4 Rücksichtnahmepflichten der Auftraggeber:innen

Die Auftraggeber:innen verpflichten sich zu respektvollem Verhalten und zur Unterlassung jeder Form der Störung des Projektablaufs.

4.5 Ausschluss bei Fehlverhalten

Bei gravierendem Fehlverhalten ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden.
Der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

5.1
Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2
Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung verlängern die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.

5.4 Zahlungsmethoden
Zahlungen können per Überweisung oder – sofern im Angebot vorgesehen – über Zahlungsdienstleister erfolgen.
Allfällige Rücklastschrift- oder Transaktionsgebühren gehen zu Lasten der Auftraggeber:innen.

5.5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5.6 Verzugszinsen
Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

6. Rechte bei Leistungsstörungen & Abnahme

6.1 Abnahme
Nach Abschluss der kreativen Arbeiten hat der:die Auftraggeber:in die Leistungen innerhalb von 7 Tagen zu prüfen und abzunehmen oder Mängel schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt eine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

6.2 Mängel
Mängel müssen klar dokumentiert und objektiv nachvollziehbar sein.
Geschmackliche Änderungen oder subjektive Vorstellungen gelten nicht als Mängel.

6.3 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine einmalige Nachbesserung.
Weitere Anpassungen werden als Zusatzstunden verrechnet.

7. Nutzungsrechte & Urheberrecht

7.1
Alle Leistungen der Auftragnehmerin (z. B. Designs, Konzepte, Logos, Grafiken, Texte, Layouts, Brand Guides) sind urheberrechtlich geschützt.

7.2
Mit vollständiger Bezahlung erhält der:die Auftraggeber:in ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Auftrag definierten Zwecke.

7.3
Nicht umfasst sind:

  • Bearbeitung oder Weiterentwicklung ohne Zustimmung

  • Weitergabe an Dritte

  • Nutzung außerhalb der vereinbarten Kanäle

  • Nutzung vor vollständiger Zahlung
     

7.4
Die Auftragnehmerin bleibt stets Urheberin und ist als solche zu nennen, sofern branchenüblich.

8. Korrekturen & Änderungsaufwand

8.1 Enthaltene Feedbackrunden
Im vereinbarten Pauschalpreis sind zwei (2) Feedback- bzw. Korrekturrunden pro Projektphase enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Korrekturrunde umfasst die Sichtung des Entwurfs durch die Auftraggeber:innen sowie eine gesammelte, in sich stimmige Rückmeldung.

8.2 Zusätzliche Korrekturen
Etwaige darüber hinausgehende Änderungen, weitere Varianten, zusätzliche Entwürfe, neue Designrichtungen oder spätere Anpassungen werden als Zusatzstunden zum Stundensatz von EUR 100,– (zzgl. USt) verrechnet.

8.3 Abweichungen vom ursprünglichen Konzept
Änderungen, die über die ursprünglich vereinbarte Stilrichtung hinausgehen (z. B. komplett neue Designlinien, Strategiewechsel, neues Markenbild), gelten als neuer Leistungsumfang und werden gesondert angeboten und berechnet.

8.4 Verantwortung der Auftraggeber:innen
Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, Feedback gebündelt, klar und fristgerecht zu übermitteln.
Mehrere kleinteilige Einzelrückmeldungen gelten als mehrere Korrekturrunden.

8.5 Keine Garantie auf „unbegrenzte Änderungen“
Unbegrenzte Änderungen sind – trotz höchstem Qualitätsanspruch der Auftragnehmerin – nicht Teil der Leistung.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich jedoch zu professioneller Umsetzung und persönlicher Begleitung, bis die vereinbarten Ergebnisse erreicht sind.

9. Lieferung & Termine

9.1
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich fixiert.

9.2
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Probleme oder Verzögerungen durch Auftraggeber:innen führen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

10. Haftung

10.1
Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2
Keine Haftung besteht für:

  • Datenverlust

  • wirtschaftliche Schäden

  • indirekte Schäden

  • die rechtliche Zulässigkeit der erstellten Designs oder Marken (z. B. Markenrechtsprüfung)

10.3
Die Markenrechtsprüfung obliegt den Auftraggeber:innen.

11. Rücktritt & Kündigung

11.1
Bei vorzeitigem Rücktritt durch die Auftraggeber:innen sind alle erbrachten Leistungen sowie 50 % der verbleibenden Auftragssumme zu bezahlen.

11.2
Die Auftragnehmerin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • keine ausreichende Mitwirkung erfolgt

  • vereinbarte Zahlungen nicht eingehalten werden

  • das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist

12. Höhere Gewalt

12.1 Definition
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvermeidbares Ereignis eintritt, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbar ist.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend – Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Feuer), politische Ereignisse (z. B. Krieg, Bürgerkrieg), behördliche Anordnungen sowie Seuchen, Epidemien, Pandemien, Krankheiten und behördliche Quarantäne-Maßnahmen.

12.2 Informationspflicht
Die Partei, die zuerst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen der höheren Gewalt.

12.3 Vertragsunterbrechung
Im Falle höherer Gewalt werden die vertraglichen Leistungen für die Dauer der Behinderung ausgesetzt.
Während dieser Zeit ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten.

Bereits gezahlte Honorare verbleiben für die Dauer der Unterbrechung beim Anbieter.
Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen sind zu leisten.
Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen können für den Zeitraum der Unterbrechung pausiert werden.

Nach Wegfall der höheren Gewalt wird der Vertrag regulär fortgeführt.
Ist dies nicht möglich (z. B. weil das gebuchte Programm oder Projekt nicht mehr angeboten werden kann), entfallen weitere Zahlungsverpflichtungen.

12.4 Kündigungsrecht bei langfristiger Behinderung
Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen.

Die Auftraggeber:innen haben alle bis dahin erbrachten Leistungen der Auftragnehmerin zu vergüten.
Für im Voraus bezahlte, aber nicht mehr zu erbringende Leistungen besteht ein Rückerstattungsanspruch – mit Ausnahme von Zahlungen, die ausschließlich der Reservierung eines Platzes dienten (z. B. Fixplatzgebühren für limitierte Angebote).

12.5 Vertragsauflösung bei Überschreiten von 18 Monaten
Dauert das Ereignis länger als 18 Monate, wird der Vertrag automatisch aufgelöst.
Die Auftragnehmerin erstellt eine Endabrechnung, in der erbrachte Leistungen und geleistete Zahlungen gegenübergestellt werden.

  • Ergibt sich eine Restzahlung zugunsten der Auftragnehmerin, ist diese innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

  • Ergeht eine Gutschrift zugunsten der Auftraggeber:innen, wird diese innerhalb von 14 Tagen ausbezahlt.

Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadenersatz für Reise- oder Hotelkosten) sind ausgeschlossen.
Jede Partei trägt ihre entstandenen Schäden selbst.

13. Datenschutz

13.1
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.
Es gilt die Datenschutzerklärung auf: www.goudvibe.com/datenschutz

14 Gerichtsstand & anwendbares Recht

14.1
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Salzburg, Österreich.

15. Schlussbestimmungen

15.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

15.2
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

16. Änderung dieser Agb

16.1 Sachlicher Änderungsgrund
Die Auftragnehmerin kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
Sachliche Gründe sind insbesondere:

  • Änderungen gesetzlicher Vorgaben

  • Anpassungen der angebotenen Leistungen

  • Änderungen der Rechtsprechung

  • technische Weiterentwicklungen

  • Veränderungen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

16.2 Informationspflicht & Widerspruchsrecht
Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeber:innen rechtzeitig — mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten — in Textform (z. B. per E-Mail) über geplante Änderungen.

Widersprechen die Auftraggeber:innen den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt.

Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die Widerspruchsfrist wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

16.3 Zustimmung bei wesentlichen Vertragsinhalten
Für Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen — insbesondere:

  • Art oder Umfang der Hauptleistung

  • Vergütungsregelungen

  • Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen

ist die ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeber:innen erforderlich.

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